Sieben Monate vor der Bundestagswahl im September sind Bundesregierung und Opposition im Wahlkampfmodus. Für die Versicherungsbranche heißt das: Erforderliche Sachentscheidungen wie die zu den Bewertungsreserven kommen bis dahin überhaupt nicht oder nur verwässert. Die Branche trägt daran ein gerütteltes Maß Mitschuld.
Wer immer im Finanzministerium den Plan dafür entwickelte, die Gesetzesänderung zur Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven 2012 durch das Parlament gebracht werden sollte – er hat einen denkbar schlechten Weg gewählt.
Die Gesetzesänderung wurde willkürlich in einem Anhang zu einem weiteren Anhang (Unisex) zu einem davon völlig unabhängigen Gesetz […]
