Archiv ‘IDD’

Versicherungsvertreiber auf PEPP

 Nachschlag – Der aktuelle Kommentar  Verstehen Sie Eiopisch? Wie sieht es mit Bafinisch aus? Kennen Sie sich mit IBIPs, PRIIPs und MiFID aus? Können Sie Ihre KIDs und IPIDs schon auswendig herunterbeten? Dann müssen Sie nicht weiterlesen, dann sind sie schon Aufsichtssprech-Experte. Für alle anderen Versicherer und Vermittler, kurz Versicherungsvertreiber, sowie sonstige Unerschrockene ohne Angst vor Kopfschäden gibt es hier eine kleine Nachhilfestunde.

Herbert Fromme

Bärendienst des BVK

 Herbert Frommes Kolumne  Auch nach dem Urteil vom Donnerstag hat die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Vermittlerverband BVK und dem Vergleichsportal Check24 zwei Sieger – je nachdem, wen man fragt. Der BVK glaubt, er habe sich durchgesetzt, Check24 sieht sein Geschäftsmodell im Kern bestätigt. Die Versicherungswirtschaft hält sich zurück. Denn nach den bisher bekannten Einzelheiten ist klar, dass die Entscheidung den Online-Vertrieb prinzipiell komplexer machen kann, auch wenn er von Versicherern selbst betrieben wird. Der Vermittlerverband hat mit seinem Rückzugsgefecht der Branche einen Bärendienst erwiesen.

Check24 muss nachbessern

Das Berufungsverfahren in der Auseinandersetzung zwischen dem Vermittlerverband BVK und dem Vergleichsportal Check24 hat sein vorläufiges Ende gefunden. Es bleibt bei der Entscheidung der Vorinstanz, dass Check24 seinen Maklerstatus deutlicher herausstellen muss als bisher und bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs vor dem Vertragsabschluss mehr Kriterien abfragen muss. Der BVK verbucht die Entscheidung als Sieg, Check24 sieht sein Geschäftsmodell dagegen in zweiter Instanz bestätigt.

IDD-Umsetzungsgesetz im Bundestag

Das IDD-Umsetzungsgesetz hat den Bundestag in erster Lesung passiert. Abgeordnete von CDU/CSU und SPD verteidigten die Trennung von Honorarberatung und Provisionsvertrieb. Aus der Opposition kam Kritik am Provisionsabgabeverbot und die Forderung nach mehr Verbraucherschutz beim Verkauf von Restschuldversicherungen. Die Koalition will die Umsetzung des Gesetzes noch vor der Sommerpause über die Bühne bringen.

Provisionsabgabeverbot: BaFin erwartet viele Klagen

Die Finanzaufsicht BaFin erwartet viele Klagen im Zusammenhang mit dem neuen Provisionsabgabeverbot, das im Gesetz zur Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie IDD vorgesehen ist. Die Regierung betont darin, dass es sich um eine Marktverhaltensregel handelt. Das hatten Gerichte zuletzt bezweifelt und deshalb Klagen, etwa gegen den Online-Makler Moneymeets, einen Riegel vorgeschoben. Moneymeets teilt die Provisionen mit den Kunden. Das viel kritisierte Durchleitungsgebot sieht die BaFin positiv.

IDD: Unzureichende Nachbesserungen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ins nationale Recht geht in die entscheidende Phase. Nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf beschlossen hat, wird für Ende März eine Behandlung im Bundestag erwartet. Das System der Beratungspflichten weist nach dem aktuellen Stand noch gewisse Inkonsistenzen auf, die im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch bereinigt werden sollten.

IDD: Durchleitungsgebot gefährdet Makler

 Meinung am Mittwoch  Die Bundesregierung will das sogenannte Durchleitungsgebot im Umsetzungsgesetz der EU-Vermittlerrichtlinie IDD verankern. Demnach müssen Versicherer bei einem unter Einschaltung eines Versicherungsberaters zustande gekommenen Abschluss 80 Prozent der kalkulierten Kosten für die Vermittlung als Prämienreduzierung an den Versicherungsnehmer herausgeben. Das kann für Versicherungsmakler und -vertreter brandgefährlich werden. Die Branchenverbände scheinen die Relevanz des Themas bisher nicht erkannt zu haben.

Verbände: Aufsicht soll Innovationen fördern

Die Vereinigung europäischer Versicherungsverbände fordert Aufsichtsregeln, die innovative digitale Geschäftsmodelle stärker fördern. Derzeit gebe es hier viele Hindernisse, heißt es in einem aktuellen Positionspapier der Vereinigung Insurance Europe. Als Beispiel nennt der Verband Vorgaben der Vermittlerrichtlinie IDD zum Online-Vertrieb. Fintechs und traditionellen Versicherern müsse es möglich sein, außerhalb der Grenzen des regulatorischen Regelwerks neue Ideen zu testen, so die Vereinigung. Auf diesem Weg könnten auch Stellen identifiziert werden, an denen bestehende Regeln Innovationen behindern.

Viele offene Fragen zur Restschuldversicherung

Die Regierungskoalition sieht offenbar keinen Handlungsbedarf für mehr Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen, die Banken bei der Kreditvergabe verkaufen. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zum Thema. Verbraucherschützer kritisieren das Geschäft seit längerem, bei dem die Banken von Provisionen der Versicherer profitieren. In ihrer Antwort lässt die Bundesregierung viele Fragen der Grünen offen, darunter die nach der durchschnittlichen Provisionshöhe.

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