Archiv ‘IDD’

Wenn der Regulierer selbst auf die Bremse tritt

Meinung am Mittwoch

Bei der Umsetzung der Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI), tritt die EU-Kommission auf die Bremse. Sie will zentrale Fristen für Hochrisiko-KI verschieben, weil harmonisierte Standards fehlen. Für Versicherer sind das keine guten Nachrichten, schreibt Simon Moser, Mitgründer und CEO des KI-Spezialisten Muffintech.

Die BaFin und das Wohlverhalten der Vorstände

Herbert Frommes Kolumne

Bei der BaFin tut sich einiges. Dazu gehört, dass die Behörde vor Kurzem vergleichsweise leise eine neue Gruppe eingerichtet hat, die sich ausdrücklich nur mit der so genannten Wohlverhaltensaufsicht befasst und direkt an Versicherungs-Chefaufseherin Julia Wiens berichtet. Was klingt wie ein Begriff aus der Schulordnung eines Internats vor 60 Jahren, hat es in sich: Hier bündelt die Behörde alles, was mit fairer Kundenbehandlung zu tun hat. Die Branche kann sich darauf einrichten, dass die Aufsicht hier wesentlich aktiver werden wird. Sie hat dafür gute Gründe, schreibt Herbert Fromme.

Warum die BaFin so stark auf die Wohlverhaltensaufsicht setzt

Die BaFin wird auch künftig einen großen Teil ihrer Aufsichtspraxis der sogenannten Wohlverhaltensaufsicht widmen. „Sie steht für uns gleichberechtigt neben der prudenziellen Aufsicht“, sagte Julia Wiens, die oberste Versicherungsaufseherin der Behörde, bei einem Vortrag in Köln. Die BaFin will weiterhin nicht nur prüfen, wie solide die Versicherer finanziell aufgestellt sind, sondern auch, wie fair sie ihre Kunden behandeln. Wiens nahm unter anderem Versicherungsvereine aufs Korn, für die strengere Regeln gelten.

Versicherer sehen EuGH-Urteil größtenteils positiv

Exklusiv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt, das unter anderem einige Vorgaben aus der Solvency-II-Richtlinie auch auf andere europäische Richtlinien ausgeweitet hat. Überrascht sind Versicherer von dieser Entscheidung nicht. Erste Reaktion sind positiv, allerdings wollen die Gesellschaften das Urteil noch im Detail prüfen. Außerdem bleibt abzuwarten, wie es sich in der Praxis auswirkt.

EuGH-Urteil regelt Aufsicht über europaweit tätige Versicherer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss aktuell einige Fragestellungen zu Solvency II klären. Am Donnerstag hat das Gericht eine erste Entscheidung getroffen, die mehr Klarheit über die Aufsicht von Versicherern bringt, die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Das Urteil weitet unter anderem den Anwendungsbereich von Teilen der Solvency-II-Richtlinie auf die Anlegerinformations-Verordnung PRIIP und die Vermittlerrichtlinie IDD aus. Zudem stellt es klar, welche Aufsichtsbehörden Geldbußen verhängen können.

Individuelles Lernen mit KI bei Ergo

Digitale Trends 2026

Der Düsseldorfer Versicherer Ergo will dem Fachkräftemangel mit einem hyperpersonalisierten Lernangebot entgegenwirken. Dafür setzt das Unternehmen eine künstliche Intelligenz des Start-ups Chunk X ein. Sie soll auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeitenden eingehen und einen persönlichen Lehrplan erstellen.

Wesentliche VVG-Anpassungen geplant

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Am 30. November 2023 trat die neue EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in Kraft. Sie ist von den europäischen Mitgliedstaaten bis zum 30. November 2025 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen und ab dem 30. November 2026 anzuwenden. Wie man aus Berlin hört, plant die deutsche Regierung, das betreffende Umsetzungsgesetz zum Anlass zu nehmen, um einige Nachbesserungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/97 (IDD) vorzunehmen und weitere Regelungen zum echten Gruppenversicherungsvertrag in das VVG aufzunehmen. 

Eiopa sieht Verbesserungsbedarf bei Produktaufsicht

Die von Petra Hielkema geleitete europäische Versicherungsaufsicht Eiopa sieht bei der Umsetzung der Vorgaben der Vertriebsrichtlinie IDD zur Produktaufsicht und Governance große Unterschiede zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden. Die Mehrheit inklusive der deutschen Finanzaufsicht hatte zumindest Stand Ende März 2022 nur wenige der Erwartungen erfüllt, heißt es in einer Eiopa-Studie. Unter anderem hätten viele Aufseher nur marginale Ressourcen abgestellt und verfügten über keine umfassende Rahmenstruktur zur Identifizierung von Risiken für Verbraucher.

Gruppenversicherungen: Dringender Handlungsbedarf

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Industrie- und Handelskammer haben eine gemeinsame Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, die Antworten auf zahlreiche Fragen zum bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungsverträgen geben soll. Damit sorgen die Aufsichtsbehörden für mehr Rechtssicherheit und beweisen dabei Augenmaß, zugleich bleiben einige Fragen der Verwaltungspraxis überlassen. Insbesondere gibt es keine Übergangsregelung. Das wäre aber dringend notwendig, um genügend Zeit zu haben, die Vertragsbeziehungen zu analysieren sowie gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen und eine Vermittlererlaubnis einholen zu können. Versicherer und Gruppenversicherungsnehmer haben daher dringenden Handlungsbedarf.

EU will Provisionsverbot in drei Jahren erneut prüfen

Die EU-Kommission strebt – wie EU-Kommissarin Mairead McGuinness kürzlich angekündigt hat –  aktuell kein vollständiges Provisionsverbot an. Das geht aus dem ersten Entwurf der Kleinanlegerstrategie vor, die dem Vermittlerverband AfW vorliegt. Allerdings hält sich die EU eine Tür offen: Drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften will sie das Verbot erneut prüfen. Finanzberater müssen sich schon jetzt auf schärfere Anforderungen einstellen.

Vorsicht bei individueller Preisdifferenzierung

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat ein Supervisory Statement zum sogenannten Fair Pricing in der Kompositversicherung veröffentlicht. Demnach sind Preisdifferenzierungsstrategien ohne Bezug zu versicherungstechnischen Risiken als kritisch anzusehen. Die neuen Eiopa-Vorgaben stellen auch die deutschen Versicherer vor neue Herausforderungen – insbesondere in Bezug auf den Prozess und die Dokumentation von Beitragsanpassungen in den unterschiedlichen Sparten.

Lebensversicherer sollen Kosten besser verteilen

Nach ihrem Merkblatt-Entwurf zu den Kosten von Lebensversicherungen legt die Finanzaufsicht in ihrem hauseigenen BaFin-Journal nach: Bei der Beurteilung, ob ein Produkt einen angemessenen Kundennutzen stiftet, müssen die Anbieter die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung stärker in den Blick nehmen. Bei sehr hohen Stornowahrscheinlichkeiten reiche der gesetzliche Zwang zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre nicht aus, um eine positive Rendite zu gewährleisten. Die Behörde plädiert dafür, die Kosten über die Vertragslaufzeit besser zu verteilen.

BaFin veröffentlicht Richtwerte

Kurz vor ihrer Jahrestagung der Versicherungsaufsicht hat die BaFin ihre Vorstellungen von Kostenobergrenzen für Lebensversicherungen konkretisiert. In einem Merkblatt-Entwurf kündigt sie an, all jene Anbieter zu überprüfen, deren Hauptverkaufsprodukte Effektivkosten im oberen Viertel der Branchenwerte aufweisen. Anbieter, die bei ihren Aufwendungen für Versicherungsvermittler zu den oberen 25 Prozent gehören, können sich ebenfalls auf engeren Kontakt mit der Behörde einstellen. Die BaFin definiert auch, wie aus ihrer Sicht ein angemessener Kundennutzen auszusehen hat, den alle Gesellschaften gewährleisten müssen.

ESG-Beratung: Check24 sticht Vermittler aus

Das Thema Nachhaltigkeit ist in der Gesellschaft fast allgegenwärtig. In einem Bereich allerdings ist es auffällig abwesend: bei der Beratung zu Versicherungen. Das zeigt eine Studie des Beraters EY. Fast 80 Prozent der Vermittlerinnen und Vermittler fragen nicht wie vorgeschrieben die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ab. Das ist nicht nur schlecht, weil es gegen die IDD verstößt, sondern auch weil das Vergleichsportal Check24 es deutlich besser macht. Die Schuld dafür liegt aber auch bei den Versicherern.

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