Etliche Versicherer haben sich Rückdeckungen zugelegt, die ihnen helfen sollen, die Solvenzkapitalanforderungen unter dem EU-Aufsichtsregime Solvency II zu reduzieren. Jetzt hat die europäische Versicherungsaufsicht ein kritisches Auge darauf geworfen: Sie vermutet in einem Konsultationspapier, dass bei einigen Vertragskonstruktionen der Risikotransfer zu kurz kommt. Auch etablierte Elemente wie proportionale Quotenrückversicherungen zählt sie dazu, wenn darin hohe Provisionszahlungen vereinbart sind. Diese Verträge könnten künftig Anerkennungsprobleme bekommen, fürchtet Stefan Materne, Professor an der Technischen Hochschule Köln.
Archiv ‘Konsultation’
Was die BaFin von bAV-Anbietern erwartet
Die Versicherungsaufsicht hat ihre Mindestanforderungen zur eigenen Risikobeurteilung und Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorgelegt. Pensionsfonds und Pensionskassen können sich bis Ende September dazu äußern, dann endet die Konsultation. Mit den Rundschreiben konkretisiert die BaFin die Vorgaben des 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der EbAV II-Richtlinie.
ESG-Offenlegung: Die Zeit rennt
Auf Versicherer und Vermittler kommen ab 10. März nächsten Jahres umfangreiche Offenlegungspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken zu. Dafür sorgen die sogenannte SFDR-Verordnung und die Taxonomie-Verordnung der EU. Für die Unternehmen bleibt nur wenig Zeit, sich darauf einzurichten, warnt Caroline Herkströter von der Kanzlei Norton Rose Fulbright. Neben umfangreichen Maßnahmen zur Vorbereitung sollten sich die Gesellschaften auch in das derzeit laufende Konsultationsverfahren zu den technischen Regulierungsstandards aktiv einbringen, rät sie.


