Archiv ‘pauschale Beihilfe’

Niedersachsen wählt das Hamburger Modell

Ein weiteres Bundesland hat sich für die Wahlfreiheit von Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung entschieden – das niedersächsische Parlament hat gerade ein entsprechendes Gesetz dazu beschlossen. Das Angebot richtet sich an neue Beamte und räumt bereits im Landesdienst stehenden Staatsdienern eine einmaliges Wechselmöglichkeit ein. Mit Sachsen, wo die pauschale Beihilfe Anfang 2024 in Kraft tritt, sind es nun neun Bundesländer, die auf das Hamburger Modell setzen. … Lesen Sie mehr ›

Juristen warnen vor pauschaler Beihilfe

Im Kampf gegen das Hamburger Modell in der Krankenversicherung für Beamte haben sich die privaten Krankenversicherer (PKV) neue Munition besorgt. In einem Gutachten im Auftrag des PKV-Verbands äußern Rechtsanwälte „gravierende verfassungsrechtliche Bedenken“ angesichts der geplanten Einführung der pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg. Ein zentrales Argument der Juristen von der Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs: Dienstherrn dürfen ihre Pflichten gegenüber Beamten nicht an Dritte delegieren. … Lesen Sie mehr ›

PKV warnt vor Hamburger Modell

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will zum 1. Januar 2023 das sogenannte Hamburger Modell einführen. Es wäre das sechste Bundesland, in dem Beamtinnen und Beamte bei einer Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss vom Dienstherren erhalten. Den privaten Krankenversicherern, bei denen Beamte einen großen Teil der Klientel ausmachen, gefällt der Vorstoß nicht. Sie warnen vor den negativen Folgen für die Beamten und die Steuerzahler. … Lesen Sie mehr ›

Mehr als 1.000 Beamte nutzen Hamburger Modell

Der Hamburger Senat sieht sein neues Modell für die Krankenversicherung von Beamten als Erfolg. Bis Ende Januar 2019 haben demnach 1.015 Beamtinnen und Beamte die seit 1. August 2018 bestehende Möglichkeit genutzt, in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen und dafür eine pauschale Beihilfe vom Senat zu erhalten. Allgemein ist der Regelfall, dass sich die öffentlichen Arbeitgeber nur bei privat versicherten Beamten über die Beihilfe an den Kosten für die Krankenversicherung beteiligen. … Lesen Sie mehr ›