Niedersachsen wählt das Hamburger Modell

Ein weiteres Bundesland hat sich für die Wahlfreiheit von Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung entschieden – das niedersächsische Parlament hat gerade ein entsprechendes Gesetz dazu beschlossen. Das Angebot richtet sich an neue Beamte und räumt bereits im Landesdienst stehenden Staatsdienern eine einmaliges Wechselmöglichkeit ein. Mit Sachsen, wo die pauschale Beihilfe Anfang 2024 in Kraft tritt, sind es nun neun Bundesländer, die auf das Hamburger Modell setzen.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit