Kunden, die Lebensversicherungen nach dem umstrittenen Policenmodell abgeschlossen haben, steht kein Anspruch auf Rückabwicklung zu. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Rechtsfrage landet damit nicht erneut beim Europäischen Gerichtshof – zu Unrecht, glauben Verbraucherschützer. … Lesen Sie mehr ›