BGH: Keine Rückabwicklung beim Policenmodell

Kunden, die Lebensversicherungen nach dem umstrittenen Policenmodell abgeschlossen haben, steht kein Anspruch auf Rückabwicklung zu. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Rechtsfrage landet damit nicht erneut beim Europäischen Gerichtshof – zu Unrecht, glauben Verbraucherschützer.

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