Seit Juli gilt das neue Provisionsabgabeverbot, das die große Koalition zusammen mit dem IDD-Umsetzungsgesetz verankert hat. In einem aktuellen Beitrag erklärt die BaFin die neuen Regeln und erläutert, unter welche Umständen Ausnahmen möglich sind. So sind etwa geringfügige Zahlungen an den Kunden bis 15 Euro erlaubt und für die Zusammenarbeit mit Tippgebern gilt eine Ausnahme. Die Sonderregel für den Vertrieb mit Restschuldversicherungen durch Banken erwähnt die Aufsicht nicht.
Archiv ‘Tippgeber’
W&W investiert in Fintech Treefin
Der Versicherungs- und Bausparkonzern Wüstenrot & Württembergische (W&W) übernimmt die Mehrheit am Fintech Treefin und will seinen Kunden bald dessen Software zur Verfügung stellen. Treefin hat eine App erstellt, die eine Übersicht über alle Finanzen inklusive Versicherungen bietet und auf interessante Angebote aufmerksam machen soll. Dafür analysiert das Programm die Kontodaten. Wie viel W&W für die Beteiligung bezahlt hat, ist nicht bekannt.
Debeka zahlt 1,3 Mio. Euro Geldbuße
Die Debeka muss wegen des Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen bei der Zusammenarbeit mit Tippgebern im öffentlichen Dienst eine Geldbuße von 1,3 Mio. Euro zahlen. Damit ist das Verfahren des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten gegen den Versicherer beendet. Die Debeka stellt zudem 600.000 Euro für eine Stiftungsprofessur zur Verfügung.
Provisionsabgabeverbot – der Zukunft abgewandt
Meinung am Mittwoch: Versicherer und Vermittler wollen unbedingt am Provisionsabgabeverbot festhalten. In Zeiten einer galoppierenden Digitalisierung der Gesellschaft klammert sich die Branche damit an ein Vergütungssystem des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Es ist verbraucherschädlich, weil es jedwedes Eingehen auf die persönliche Situation des Kunden unmöglich macht.
BaFin plant Arbeitgebererlaubnis für Tippgeber
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schafft Klarheit bei der Zusammenarbeit von Versicherern mit sogenannten Tippgebern. Ein zur öffentlichen Konsultation auf der BaFin-Website veröffentlichtes Rundschreiben sieht vor, dass Tippgeber sich die Tätigkeit im Versicherungsvertrieb vorab von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen und die schriftliche Erlaubnis dem Versicherer vorlegen müssen.
Ermittlungen gegen Debeka-Mitarbeiter
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Zuge der Überprüfung des Vertriebssystems der Debeka Ermittlungen gegen neun Mitarbeiter des Versicherers und fünf Angehörige des öffentlichen Dienstes eingeleitet. Die Behörde geht dem Anfangsverdacht nach, dass die sogenannten Tippgeber im öffentlichen Dienst den Debeka-Beschäftigten gegen Entgelt unberechtigterweise Daten von Beamtenanwärtern weitergegeben haben.
Versicherungsvermittlung: Nur ein Tipp?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Auf der Suche nach neuen Vertriebskanälen setzen Versicherer immer wieder auf Kooperationen mit Handelsketten oder Onlinehändlern. Die Kooperationspartner sollen dabei lediglich als sogenannte Tippgeber und nicht als Versicherungsvermittler auftreten. Solchen Praktiken hat der Bundesgerichtshof Grenzen gesetzt. Künftig bedarf es noch größerer Sorgfalt bei der Ausgestaltung des Vertriebs, damit die Grenze zur erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlung nicht überschritten wird.
BaFin rügt Debeka
Bei der Debeka ist bei der Gewinnung von Neukunden in der Vergangenheit manches schief gelaufen. Zu diesem Ergebnis ist die BaFin bei ihrer Prüfung zu den Verkaufspraktiken des Versicherers gekommen. Die Aufsicht rügt das Unternehmen, verhängt aber keine Sanktionen.
Vorwürfe schaden Debeka-Zahlen nicht
Die Untersuchungen zu möglicherweise illegalen Vertriebspraktiken bei der Debeka sind noch nicht abgeschlossen. Erst wenn BaFin, Staatsanwaltschaft und Datenschützer ihre Ermittlungen abgeschlossen haben, will sich der Versicherer zu den Ergebnissen und möglichen Konsequenzen äußern. Eins steht jetzt schon fest: Das Geschäft der Debeka haben die Vorwürfe bislang nicht beeinträchtigt.
Viele Versicherer nutzen Beamte
Mindestens 34 Versicherer arbeiten mit Tippgebern und nebenberuflichen Vermittlern aus der Beamtenschaft des Bundes. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Danach sind der Regierung insgesamt 216 Beamte aus 58 Behörden bekannt, die für Versicherer tätig sind. Diese Zahl kommt der Linken unrealistisch niedrig vor.
Debeka verneint Bedeutung der Tippgeber
Bei der Debeka hängt der Vertriebserfolg nach Angaben des Unternehmens ausschließlich vom angestellten Außendienst ab. Die sogenannten Tippgeber spielen bei den Abschlüssen des in die Kritik geratenen Versicherers danach nur eine untergeordnete Rolle.
Tippgeber bleiben in einer Grauzone
Wer Versicherungen vertreibt, muss sich in der Regel als Vermittler registrieren. Oft versuchen gerade branchenfremde Unternehmen das zu umgehen, und verstecken sich hinter dem rechtlich nicht geregelten Begriff des Tippgebers. Die Aufsichtsbehörden agieren dann meist zu zurückhaltend, kritisiert der Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth.








