Die Regierungskoalition will die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen steigern. Ein konkreter Vorstoß, der auf eine Enthaftung der Arbeitgeber abzielt, wird aber von allen Beteiligten abgelehnt. Experten fordern stattdessen Änderungen an den Rahmenbedingungen.
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Die im Auftrag von Zurich erstellte Oliver Wyman-Studie kann übrigens hier kostenlos heruntergeladen werden:
http://www.zurich.de/NR/rdonlyres/25A34012-C12F-43E3-B6C1-42F746057D8C/0/zurich_gruppe_bav_positionspapier_12_2014.pdf
Inhaltliche Rückfragen zu der Studie beantwortet: bjoern.bohnhoff@zurich.com
Zurich fordert die Politik zur Umsetzung folgernder Punkte auf:
– Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke bzw. zentrale Informationswebseiten relativ gering gehalten werden.
– Rechtliche Verankerung des Rechts des Arbeitgebers auf freiwilliges „Auto-Enrollment“ (Einbeziehung der Arbeitnehmer in Pensionspläne) für Entgeltumwandlung auch für bestehende Arbeitsverhältnisse.
– Verpflichtung der Arbeitgeber mindestens 50 % der Ersparnisse aus Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer in Form von firmenfinanzierter Altersversorgung zur Verfügung zu stellen. Hierüber wäre sichergestellt, dass Entgeltumwandlung sich für alle Einkommensklassen immer lohnt.
– Stärkung der sozialen Gerechtigkeit im Alter – gerade bei Geringverdienern. Folglich muss die Eigenvorsorge auch entsprechende Zusatzanreize bieten. So sollen bAV-Leistungen bis zu maximal 50 % auf die Grundsicherung angerechnet werden.
– Größere Harmonisierung aller Durchführungswege in Bezug auf die steuerliche Förderung. In diesem Zusammenhang sollte mindestens ein ergänzender Förderrahmen in Höhe von 10 % der Beitragsbemessungsgrenze für firmenfinanzierte bAV im § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz geschaffen werden.