Von Herbert Fromme, Köln Eine herbe Niederlage haben die US-Töchter mehrerer europäische Versicherer und die US-Versicherungsvereinigung AIA vor einem Bundesgericht in San Francisco erlitten. Die Richter entschieden, dass ein Gesetz zur Entschädigung von Opfern der Naziherrschaft aus dem Jahr 1999 rechtmäßig ist. Der Holocaust Victim Insurance Relief Act zwingt Versicherer, Namenslisten europäischer Kunden aus den Jahren 1920 bis 1945 vorzulegen. Andernfalls verlieren sie ihre Lizenz in Kalifornien. Nur mit solchen Listen, glaubt Versicherungsaufsichtschef Harry Low, können die Überlebenden der Konzentrationslager Ansprüche aus damals abgeschlossenen Lebensversicherungen durchsetzen, da zahlreiche Policen verloren gingen.
Die Versicherer werden sehr wahrscheinlich gegen die Entscheidung Berufung einlegen, sagte ein Sprecher des Gerling-Konzerns. Am Ende werde wohl das höchste US-Gericht, der Supreme Court, entscheiden. Die Gerling Globale Rück hatte zusammen mit der AIA und anderen Versicherern gegen das Gesetz geklagt, unter ihnen die zur Münchener Rück gehörende American Re. Im Jahr 2000 setzte sich Gerling gegen ein ähnliches Gesetz in Florida durch.
Die Versicherer glauben, das Gesetz verletze die US-Verfassung, weil es Anforderungen an ausländische Gesellschaften in deren Heimatländern stellt und damit in Kompetenzen des Bundes eingreift.
Sie verweisen auf den immensen Aufwand, zudem seien im Krieg zahlreiche Unterlagen zerstört worden.
Die Versicherungsaufsicht geht mit ihrer Aktion vor allem gegen Gesellschaften vor, die sich nicht der so genannten Eagleburger-Kommission von Versicherern, jüdischen Organisationen und Aufsichtsbehörden angeschlossen haben.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo