Steuerentlastung für Versicherer kommt doch

Gesetzentwurf soll am Freitag verabschiedet werden

Von Jens Tartler, Gerrit Wiesmann, Berlin, und Herbert Fromme, Köln Die von Finanzminister Hans Eichel geplante Steuerentlastung für Kranken-und Lebensversicherungen soll nun doch bereits am Freitag vom Bundestag beschlossen werden. Gut 14 Stunden nachdem SPD-Fraktionschef Franz Müntefering die Verschiebung der Entlastung um zwei Wochen mitgeteilt hatte, verkündete der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wilhelm Schmidt, gestern die neuerliche Kehrtwende.

Die Fraktion sollte gestern Abend in einer Sondersitzung erneut über das Steuergesetz aufgeklärt werden, um „Missverständnisse“, so Schmidt, auszuräumen. Die Versicherungen würden nicht um einige Milliarden entlastet, sondern nur „um einige Hundert Millionen Euro“. In der Fraktion erwartete man gestern, dass die Änderung im zweiten Anlauf akzeptiert wird.

Die Versicherungswirtschaft geht allerdings davon aus, dass es nicht bei dem jetzigen Gesetzentwurf bleibt. Der Bundesrat werde noch Änderungen vornehmen. Die Länderkammer hat sich auf Initiative Hamburgs für eine weitergehende Änderung zu Gunsten der Assekuranz ausgesprochen. In Hamburg ist der frühere Gothaer-Chef Wolfgang Peiner Finanzsenator.

Im Bundesrat, so hieß es weiter in den Kreisen, werde auch geregelt, dass die Änderung auf jeden Fall rückwirkend ab 2001 gelten werde – und nicht erst ab Januar 2003, wie es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht. „Sonst macht sie handwerklich überhaupt keinen Sinn.“ Versicherer, die 2002 Abschreibungen vorgenommen hätten, könnten dann ihre Bilanz ändern und die Abschreibungen auf 2003 verschieben. „Eine Steuererklärung für 2001 und 2002 hat kaum ein Versicherer bisher abgegeben“, sagte ein Manager. Unternehmen, die noch keine Steuererklärung abgegeben haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Jahresabschlüsse wieder öffnen. Die Branche rechnet weiter damit, dass die Unternehmen ein Wahlrecht bekommen – entweder das bisherige Halbeinkünfteverfahren oder die jetzt eingeführte normale Besteuerung. „Das muss dann für drei Jahre gelten.“

Analyst Carsten Zielke von der WestLB erwartet, dass die jetzt vorgesehene Entlastung „deutlich über 5 Mrd. Euro“ beträgt. Auch bei einer Gesetzesänderung werde die Branche die Sonderlasten nicht ganz los, sie müsse immer noch mit 2 Mrd. Euro rechnen. Marco Metzler von der Rating-Agentur Fitch geht von über 10 Mrd. Euro aus, die eingespart werden.

Quelle: Financial Times Deutschland

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