Von Arndt Ohler, Hamburg, und Herbert Fromme, Köln Derzeit wird bei den Beratern des insolventen Medienunternehmens Kirch Media intensiv gerechnet, um eine Schadenssumme zu ermitteln, die sie gegen die Deutsche Bank geltend machen können. „Der Schaden muss ein Vielfaches des Betrages von 100 Mio. Euro sein“, sagte gestern der Anwalt des Unternehmers Leo Kirch, Peter Gauweiler. Die 100 Mio. Euro sind der Streitwert der von Kirch angestrengten Feststellungsklage. Das Nachrichtenmagazin „Focus“ schreibt, dass sich der Schaden auf bis zu sechs Mrd. Euro belaufen könne. Zu dieser Zahl wollte sich Gauweiler nicht äußern.
Am vergangenen Mittwoch hatte das Münchner Oberlandesgericht die Deutsche Bank dazu verurteilt, Kirch für eine umstrittene Äußerung ihres Ex-Vorstandschefs Rolf Breuer über die Kreditwürdigkeit von Kirch Schadensersatz zu zahlen. Die Höhe muss in einem weiteren Verfahren festgelegt werden. Die Deutsche Bank unterlag damit in der ersten der öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreitigkeiten, in die sie derzeit verwickelt ist. Am 21. Januar wird in Düsseldorf im Mannesmann-Prozess um angeblich überhöhte Abfindungszahlungen verhandelt. Zudem ist bei einem New Yorker Bezirksgericht eine weitere Klage Kirchs gegen die Deutsche Bank anhängig.
Um die Schadenshöhe zu ermitteln, werden unter anderem Kaufgebote für Teile des Kirch-Imperiums mit dem tatsächlich nach der Insolvenz erzielten Preis verglichen. Große Differenzen werden sich wohl bei der Filmbibliothek, der TV-Sendergruppe Pro Sieben Sat 1 und dem Verkauf der Axel-Springer-Anteile ergeben. Das Filmlager ist zuweilen mit bis zu 5 Mrd. Euro bewertet worden. Der aktuelle Preis wird derzeit auf maximal 100 Mio. Euro geschätzt.
Muss die Deutsche Bank an Kirch zahlen, kann sie kaum auf die Managerhaftpflichtdeckung (Directors & Officers) ihres früheren Vorstandschefs hoffen. Zwar ist Breuer – wie die gesamte Führung der Deutschen Bank – über eine D&O-Police abgesichert, die wohl bei der Zurich Financial Services abgeschlossen wurde und bis zu 200 Mio. Euro Deckung bietet. Damit der D&O-Versicherer zahlt, müsste die Bank aber formal eine Forderung gegen Breuer erheben. Das ginge nur per Beschluss des Aufsichtsrats. Ein solches Vorgehen ist eher unwahrscheinlich.
Aber selbst wenn es dazu käme, wäre eine Zahlung sehr unsicher. Der Versicherer könnte sich darauf berufen, dass Breuer mit seinen Interviewaussagen eine wissentliche Pflichtverletzung begangen hat und deshalb der Schaden unter der Police nicht gedeckt ist.
Quelle: Financial Times Deutschland
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