Von Herbert Fromme, Köln Die Gerling-Konzern Lebensversicherung (GKL) ist 2003 deutlich schwächer gewachsen als der Markt. Vorstandschef Norbert Heinen selbst sprach davon, „mit einem blauen Auge“ davongekommen zu sein. Die GKL ist Teil des angeschlagenen Kölner Gerling-Konzerns.
Der Versicherer legte im Neugeschäft lediglich um 1 Prozent zu – der Markt um 7,7 Prozent. Bei den Prämien wuchs das Unternehmen um 2 Prozent auf 1,97 Mrd. Euro, hier konnte die gesamte Branche 3,5 Prozent Wachstum verbuchen.
Im Februar 2003 hatte Standard & Poor’s wegen der ungeklärten Situation des Konzerns auch das GKL-Rating auf „BB+“ gesenkt. Die marode Rückversicherungstochter hatte das gesamte Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen. Mit dem schwachen Rating war die GKL für viele Kunden und Makler nur schwer akzeptabel. „Das haben wir mit einer Verzögerung von zwei Monaten durchaus gespürt“, sagte Heinen. Die Heraufstufung auf „BBB-“ im August wirkt sich aber jetzt positiv aus.
Rund 45 Prozent des Neugeschäfts stammen aus der betrieblichen Altersversorgung, in der Heinen ein besonderes Wachstumspotenzial sieht. Die GKL stehe bei den unrealisierten Gewinnen oder Verlusten auf ihre Wertpapiere jetzt 300 Mio. Euro im Plus. Jedoch könnte es weiter Abschreibungsbedarf von bis zu 400 Mio. Euro im laufenden Jahr geben, sagte Heinen.
Den Verkauf der GKL kann er sich nicht mehr vorstellen. „Ein Zerlegen der Gruppe in Gerling Leben und Gerling Allgemeine wäre nicht wertsteigernd“, sagte er. Noch vor einem Jahr hatte der Konzern dies geprüft.
Wegen der Aktienverluste und des Zinsverfalls wird die GKL das Sparkapital ihrer Kunden 2004 nur noch mit 3,5 bis 4,4 Prozent verzinsen. Im laufenden Jahr schreibt sie noch zwischen 4,2 Prozent und 4,8 Prozent gut. Die GKL zahlt den Kunden unterschiedliche Gewinnbeteiligungen: je höher der Garantiezins, desto niedriger die Überschussbeteiligung. „Die höhere Garantie kostet mehr Geld“, sagte Heinen. „Das muss sich niederschlagen.“ Die Finanzaufsicht BaFin prüft, ob die unterschiedlichen Überschussbeteiligungen, die mehrere Gesellschaften anwenden, zulässig sind. „Wir machen das seit 2000“, sagte Heinen. „Diese Differenzierung ist sachgerecht.“
Quelle: Financial Times Deutschland
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