Vergleich Halliburtons mit Klägern ist legal
Von Herbert Fromme, Köln Rund 20 US-Versicherer haben eine empfindliche Niederlage in ihrem Kampf um die Regulierung von Asbestschäden erlitten. Richterin Judith Fitzgerald entschied in Houston, dass die Versicherer sich nicht direkt in die asbestbezogenen Insolvenzverfahren von mehreren Töchtern des Energiekonzerns Halliburton einmischen dürfen.
Die Entscheidung führt nicht automatisch zu einer höheren Belastung der Versicherer, erwarten Analysten von Morgan Stanley. Allerdings bedeuten sie einen empfindlichen Rückschlag für die Assekuranz, die auf eine freundlichere Rechtsprechung gehofft hatte.
„Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen“, sagte eine Sprecherin der Versicherungsgruppe Hartford. „Die Richterin hat außerdem ausdrücklich nicht festgestellt, dass wir uns nicht in einer späteren Phase des Insolvenzverfahrens einschalten dürfen.“
Der Hartford-Klage hatten sich mehr als 20 Versicherer angeschlossen, darunter Zurich Financial Services (ZFS). Kurzzeitig ging der Aktienkurs der Schweizer Gesellschaft nach dem Urteil nach unten. Die Entscheidung habe aber „keine materiellen Auswirkungen“ auf die ZFS, so ein Sprecher.
Halliburton will über die Insolvenz von mehreren Tochterunternehmen rund 435 000 Ansprüche von Asbestopfern auf dem Vergleichswege befriedigen. Die Gruppe hatte 1998 unter der Führung des damaligen Konzernchefs und heutigen US-Vizepräsidenten Dick Cheney die Firma Dresser Industries gekauft. Zu Dresser gehörten auch Hersteller von Industrieöfen. In den fünfziger bis siebziger Jahren hatte Dresser Asbest in den Öfen verbaut. Außerdem wurde Asbest in zahlreichen Arbeitsanzügen, Gesichtsmasken und anderen Ausrüstungsgegenständen verwendet, die Halliburton-Mitarbeiter im Energiesektor benutzten. Das Material verursacht Lungenkrankheiten wie Krebs und Asbestose, die meistens tödlich verlaufen. Ansprüche gegen die Hersteller und Verwender des Materials enden in der Regel bei ihren Haftpflichtversicherern und deren Rückversicherern. Die Branche musste in den letzten Jahren ihre Rückstellungen wegen Asbest um Milliardenbeträge aufstocken.
Halliburton hatte sich zunächst gegen die Ansprüche heftig gewehrt. Im vergangenen Jahr einigte sich der Konzern plötzlich mit den Anwälten der Kläger. Danach sollen die Anspruchsteller insgesamt 2,78 Mrd. $ erhalten. Teil des Deals ist die Insolvenz einer Reihe von Halliburton-Tochterfirmen. Damit wird die Muttergesellschaft vor Ansprüchen geschützt. Mehr als 98 Prozent der Antragsteller stimmten zu.
Nach Angaben von Halliburton sollen rund 2,1 Mrd. $ der Gesamtsumme von den Versicherern kommen. Die wehren sich: Normalerweise koste jeder erledigte Asbestanspruch rund 920 $, Halliburton habe sich auf beinahe 7000 $ eingelassen – die das Unternehmen größtenteils von der Assekuranz holen will.
„Halliburton missbraucht das Insolvenzrecht“, erklärte die Hartford-Sprecherin. Deshalb klagten die Versicherer gegen den Vergleich.
Quelle: Financial Times Deutschland
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