Land und Kommunen müssen Firmen bei Auftragsvergabe testen
In Nordrhein-Westfalen gibt es ab Frühjahr 2005 ein Korruptionsregister. Land und Kommunen müssen künftig vor der Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen prüfen, ob diese in diesem Verzeichnis eingetragen sind. Der Landtag verabschiedete gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung. „Zwischen Speicherung im Register und Ausschluss von weiteren Vergaben besteht kein Automatismus“, sagte SPD-Innenminister Fritz Behrens. Die letzte Entscheidung liege weiterhin bei den Vergabestellen des Landes oder der Kommunen.
Behrens forderte überdies ein bundesweites Korruptionsregister. Die CDU-Landtagsfraktion hatte einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Schaffung einer unabhängigen Stelle für Korruptionsbekämpfung vorsah. Mit den Maßnahmen von Rot-Grün seien Korruptionsfälle wie in Köln oder Wuppertal nicht zu verhindern gewesen, hieß es.
Katrin Berkenkopf
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo