Versicherer versprechen Kulanz

Opfer der Flutkatastrophe können zumindest einen Teil der materiellen Schäden bei den Unternehmen geltend machen

Von Ilse Schlingensiepen Beim Reiseversicherer Elvia liefen in den ersten Tagen nach der Flutkatastrophe in Südasien die Telefone heiß. „Bei unserer SOS-Hotline sind innerhalb von zehn Tagen 10 000 Anrufe angekommen“, berichtet Monika Reitsam Rieger, Sprecherin von Elvia in München.

Die Elvia ist Teil der zum Allianz-Konzern gehörenden Mondial-Assistance-Gruppe. Nach dem Marktführer Europäische Reiseversicherung, der zur Münchener Rück gehört, ist sie in Deutschland der zweitgrößte Anbieter von Reiseversicherungen. Die Gesellschaften verkaufen Auslandsreise-Krankenversicherungen, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenpolicen. Ein wichtiges Geschäftsfeld ist die Kooperation mit Reiseveranstaltern, die ihren Kunden verschiedene Versicherungspakete anbieten.

Die Anrufe, die bei Elvia einliefen, kamen in den ersten Tagen vor allem von besorgten Angehörigen von Urlaubern, die händeringend Informationen suchten. Später überwogen Nachfragen zu den Konditionen der Rücktransporte von Verletzten. Einige Tage nach dem Beben erkundigten sich zunehmend Betroffene, wie sie Schäden geltend machen können.

Die Versicherer haben durch die Bank eine kulante Regelung der Schadenfälle zugesagt. Notwendig ist aber immer auch ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Auslandsreise-Krankenversicherung Bei den meisten schwer verletzten Opfern haben die Versicherer Hilfe vor Ort geleistet. Sie arbeiten wie die Reiseversicherer über Assistance-Unternehmen direkt in den Katastrophengebieten. Diese Unternehmen organisieren Service- und Beistandsleistungen rund um den Versicherungsschutz.

Bei vielen Auslandsreise-Krankenversicherungen sind die Kosten der ambulanten und stationären Behandlung im Ausland sowie der Rücktransport nach Deutschland und die Überführung im Todesfall abgedeckt. Wer privat versichert ist, hat den Schutz meist eingeschlossen, bei manchen billigeren Tarifen ist die Deckung auf Europa begrenzt. Bei der für gesetzlich Versicherte typischen Zusatzpolice gilt diese fast immer weltweit.

Elvia empfiehlt Versicherten, die bei dem Unglück ihre Police verloren haben, sich an den Reiseveranstalter zu wenden. Er kann in der Regel die notwendigen Informationen liefern. Wer keinerlei Angaben hat, muss das Vorgehen mit der Versicherung abklären. Bei der Allianz Private Krankenversicherung reicht in der aktuellen Situation die Angabe des Namens.

Gesetzliche Krankenkassen Die Gesetzlichen übernehmen die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland nicht. Ist der Verletzte aber erst einmal wieder im Lande, kommen sie für den Transport ins Krankenhaus und die notwendige Weiterbehandlung auf.

Reisegepäckversicherung Wer eine solche Police abgeschlossen hat, kann bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme geltend machen. Bei der Elvia sind das in der Regel 2000 Euro, wenn nicht individuell eine höhere Deckung vereinbart wurde. Bei den Versicherungspaketen der Europäischen Reiseversicherung liegt die Höchstgrenze bei 1500 Euro.

Beide Gesellschaften verlangen von den Betroffenen nur eine formlose Auflistung der verlorenen Gegenstände. „Es wird schnell und unbürokratisch geregelt“, verspricht Claudia Hoffmann von der Europäischen. In Fällen, bei denen keine Rückfragen notwendig sind, würden die Schäden innerhalb von 24 Stunden ersetzt.

Reiseabbruchversicherung Diese greift nach Angaben der Elvia nur dann, wenn der Versicherte die Reise wegen eines körperlichen Schadens vorzeitig beenden musste. Ist das gebuchte Hotel zerstört, muss sich der Urlauber an das Reiseunternehmen wenden.

Lebensversicherung Auch Angehörigen von Flutopfern, die eine Lebensversicherung abgeschlossen hatten, wird eine unbürokratische Regulierung zugesagt. „Wir wollen schnell helfen“, sagt Johanna Weber vom Marktführer Allianz Lebensversicherung in Stuttgart. Wer die Auszahlung einer Versicherung bei der Allianz Leben erreichen will, muss die Police und die Mitteilung „einer offiziellen Stelle“ vorlegen, dass der Versicherte bei dem Seebeben getötet wurde oder vermisst wird. „Das kann auch die Vermisstenmeldung bei der Polizeidienststelle sein“, sagt Weber. Die Auszahlungen der Allianz Leben stehen nicht unter Vorbehalt. „Sollte ein als vermisst gemeldeter doch noch auftauchen, müsste derjenige, an den die Versicherungssumme ausgeschüttet wurde, sie zurückzahlen.“

Zitat:

„Es wird schnell und unbürokratisch geregelt“ – Claudia Hoffmann, Europäische Reiseversicherung

Bild(er):

Ankunft Flughafen München: Nachdem der erste Schock vorbei ist, sehen sich viele vom Seebeben Betroffene mit der Frage konfrontiert, wie sie Schäden ersetzt bekommen – AP/Uwe Lein

Quelle: Financial Times Deutschland

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