Versicherer fordern Ablass im Kartellstreit

Vorstände fürchten Sanktion der Aufsichtsbehörde BaFin

Von Herbert Fromme, Köln D ie Allianz-Versicherung prüft einen grundlegenden Richtungswechsel im Streit mit dem Bundeskartellamt. Deutschlands größter Versicherer würde gerne den Einspruch gegen ein Bußgeld des Kartellamts wegen illegaler Absprachen in der Industrieversicherung zurückziehen und die Summe zahlen, die 34 Mio. Euro Euro betragen soll. Das berichten mit der Angelegenheit vertraute Personen aus der Branche. Mehrere der 16 anderen betroffenen Gesellschaften hätten ähnliche Pläne, hieß es. Die Allianz agiere als Vorreiter.

Allerdings fordert die Allianz von der Aufsichtsbehörde BaFin zuvor die Zusage für eine Art Ablass: Persönliche Konsequenzen für die Manager solle es trotz eingestandenen Verstoßes nicht geben.

Prozess soll vermieden werden

Die Versicherer versuchen mit ihrem Vorgehen, den für August anstehenden Prozess vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu vermeiden. Sie fürchten eine negative Öffentlichkeitswirkung, die umso fataler wäre, als alle Versicherer inzwischen weitreichende Regeln zur Corporate Governance aufgestellt haben.

Ein Allianz-Sprecher sagte, bekanntlich habe die Allianz Einspruch eingelegt. „Derzeit gibt es keine anderweitigen Entscheidungen.“ Einzelne Gesellschaften wie HDI-Gerling, Gothaer und SV Stuttgart teilten gestern mit, sie hielten an ihren Einsprüchen fest, andere nahmen nicht Stellung.

Die Allianz sondiert zurzeit die Haltung der BaFin. Sie will vermeiden, dass als Konsequenz ihres Richtungswechsels Manager den Hut nehmen müssen. Betroffen wären unter anderem die aktiven Vorstände Walter Tesarczyk – zuständig für das Firmengeschäft – und Axel Theis, der das Problem von seinem Vorgänger als Industriechef, Alfred Gossner, geerbt hat. Betroffen wären auch Manager anderer Gesellschaften.

150 Mio. Euro Bußgeld

Zahlt ein Versicherer die Geldbuße, hat er den Rechtsverstoß anerkannt. Damit stellt sich für die BaFin die Frage, ob der Betroffene noch „zuverlässig und fachlich geeignet“ ist, um Vorstand zu sein, wie es in einer internen Richtlinie heißt. Dazu gehört, dass es keine Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gab. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gelten als Ordnungswidrigkeit. Die BaFin kann Vorstände des Amtes entheben oder Verwarnungen aussprechen und Auflagen festlegen.

Das Bundeskartellamt hatte 2005 Geldbußen von insgesamt 150 Mio. Euro gegen die 17 Versicherer und einzelne Manager verhängt. Darunter waren neben der Allianz auch Axa (mehr als 25 Mio. Euro), Gerling (19 Mio. Euro), HDI (26 Mio. Euro), Gothaer (6 Mio. Euro) und sieben Sparkassenversicherer. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass sich die betroffenen Versicherer seit Mitte 1999 abgesprochen haben, wie Versicherungsprämien und Bedingungen gestaltet werden sollten, um eine Marktwende zu ihren Gunsten herbeizuführen“, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge damals.

www.ftd.de/versicherer

www.ftd.de/versicherer

Hintergründe des Kartellstreits

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit