Einheitsgebühr für Vermittleranmeldung

Die Kosten für die künftig gesetzlich vorgeschriebene Registrierung von Versicherungsvermittlern bei den 81 Industrie- und Handelskammern (IHK) werden voraussichtlich bei 25 Euro liegen. „Wir gehen davon aus, dass die Registrierungsgebühr bundesweit einheitlich sein wird“, sagte Jürgen Möllering, Bereichsleiter Recht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Gebühren werden zur Zeit von den einzelnen Kammern festgelegt, aber diese orientieren sich dabei an einer Empfehlung des DIHK. Danach soll das Erlaubnisverfahren für Vermittler 200 bis 250 Euro kosten, der Nachweis der fachlichen Eignung zwischen 280 und 340 Euro. Die 16 nordrhein-westfälischen IHKs haben sich bereits auf einheitliche Gebühren geeinigt. Das Erlaubnisverfahren kostet hier 250 Euro, die Sachkundeprüfung 340 Euro. In Hessen beträgt die Gebühr für die Erlaubnis voraussichtlich 200 Euro und für die Sachkundeprüfung 290 Euro. Nach Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht am 22.

Mai müssen sich Vermittler in ein Register eintragen lassen.

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit