Die Krise bei geschlossenen Fonds verärgert viele Anleger. EinigeAnwaltskanzleien wittern ein lukratives Geschäft. Als Anlegerschutzvereingetarnt, gehen sie auf Mandantenjagd
Von Patrick Hagen
und Katrin Berkenkopf
Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass sich die Schifffahrt wieder von der Krise erholt. Fracht- und Charterraten steigen, die Zahl unbeschäftigter Schiffe sinkt. Trotz der besseren Aussichten müssen Anleger von Schiffsfonds weiter um ihr Geld bangen. Viele der von ihnen finanzierten Schiffe verdienen weiter kein Geld. Geldgeber sollen sogar Ausschüttungen zurückzahlen oder frisches Kapital bereitstellen. Das hat spezialisierte Kanzleien auf den Plan gerufen: Sie suchen Mandanten unter den gebeutelten Investoren.
Neben Schiffsbeteiligungen haben die Anwälte auch Medienfonds im Visier oder Fonds, die in gebrauchte Lebensversicherungen investieren. Die Vertretung von Anlegern ist ein lukratives Geschäft – aber nur, wenn eine große Zahl zusammenkommt.
Die Methoden der Anwälte sind nicht immer vertrauenserweckend. Peter Mattil von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen beklagt eine Verrohung der Sitten unter seinen Kollegen. „Einige unserer Mandanten werden fast täglich angeschrieben von Anlegerschutzvereinen“, sagt er. Dahinter verbergen sich meistens Anwaltskanzleien. Mit diesem Trick umgehen sie das Standesrecht, das es ihnen untersagt, um konkrete Mandate zu werben. Die Vereine präsentieren sich als unabhängige Verbraucherschutzorganisationen. Ziel ist es, möglichst viele Anleger zu der dahinterstehenden Kanzlei zu schleusen. Die tatsächlichen Aussichten für den Anleger geraten schnell in den Hintergrund.
In der Tat gibt es großen Beratungsbedarf. Etwa wenn Investoren Ausschüttungen zurückzahlen sollen. Viele Fonds haben jährlich ausgeschüttet, obwohl noch keine Gewinne angefallen waren. Einige Initiatoren fordern diese Gelder nun zurück. Besonders rabiat ging das Fondshaus Dr. Peters vor. Den 158 Kommanditisten der Schiffsbeteiligung DS-Rendite-Fonds Nr. 28 MS Cape Brett teilte ein Schreiben mit, dass der Fonds vor der Pleite stehe und sie Ausschüttungen zurückzahlen müssten. Zahlungsunwilligen Anlegern drohte Dr. Peters, „ohne weitere Abmahnung gerichtliche Maßnahmen einzuleiten“.
Den Ton dieses Anlegerschreibens bedauert das Unternehmen mittlerweile. „Das war unangemessen. Wir haben es sofort abgestellt“, sagt Geschäftsführer Jürgen Salamon. Im Kern bleibt er dabei, die richtige Strategie gewählt zu haben. Wie viele Anleger verklagt wurden, will Dr. Peters nicht sagen. Fünf Fälle seien bereits entschieden, alle zugunsten des Initiators. Vier davon waren allerdings Versäumnisurteile – das heißt, Anleger und Anwalt erschienen nicht zur Verhandlung.
Rechtsanwalt Mattil, der auch von Dr. Peters verklagte Anleger vertritt, bezweifelt weiterhin, dass Rückzahlungsansprüche bestehen. Ulrike Busse, Referentin für Rechtsfragen beim Verband Geschlossene Fonds (VGF) erwartet in solchen Fällen keine großen Erfolge für Anleger. Unzufriedene Anleger werden die Initiatoren aber noch eine Weile beschäftigen. Unmut gebe es immer, wenn das Ergebnis eines Fonds unter den prospektierten Werten liegt.
Einige Anwälte versprechen Anlegern, die komplette Rückabwicklung der Beteiligung erreichen zu können. „Dann muss der Anleger so gestellt werden, als hätte er sich nie an dem Fonds beteiligt“, sagt Anwalt Peter Hahn von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Sitz in Hamburg und Bremen. Ein Ansatzpunkt sind Prospektfehler, die allerdings nach drei Jahren verjährt sind.
Bessere Chancen haben Anleger, wenn sie sich gegen den Vertrieb wenden. „Die Erfolgsaussichten sind am besten, wenn der Fondsanteil von einer Bank verkauft wurde“, sagt Hahn. „Dann ist die Kickback-Rechtsprechung uneingeschränkt anwendbar.“ Hat der Bankberater den Kunden nicht auf versteckte Provisionen, sogenannte Kickbacks aufmerksam gemacht, kann er Schadenersatzansprüche geltend machen. Bei freien Vermittlern gilt das nicht in dem Maße, hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo