Versicherer steht unter Sonderverwaltung · 50 000 deutsche Verträge betroffen· Verbraucherschützer raten Kunden zur fristlosen Kündigung
Von Herbert Fromme, Köln
Deutsche Online-Autoversicherer könnten in dem wettbewerbsintensiven Markt auf einen Schlag 50 000 Verträge hinzugewinnen. Dazu müssten sie ein Angebot der beiden Sonderbeauftragten der niederländischen Finanzaufsicht annehmen. Sie kontrollieren den in Schieflage geratenen Versicherer International Insurance Corporation (IIC) in Amsterdam mit den Marken Ineas und Ladycar Online.
IIC hat niederländische Autopolicen per Internet im Heimatmarkt, in Deutschland, Frankreich und Spanien verkauft. Von 90 000 Verträgen setzte das Unternehmen etwa 50 000 in Deutschland ab. Mit aggressiven Preisen schaffte es IIC mehrfach auf Platz eins der Bewertungen der Stiftung Warentest.
Seit Juni ist IIC in so großen finanziellen Schwierigkeiten, dass die Aufsicht das bisherige Management entmachtete und Sonderbeauftragte einsetzte. Das ist noch keine Insolvenz, könnte sich aber je nach Größe des Bilanzlochs dazu entwickeln. IIC hatte sich bei Kapitalanlagen verspekuliert und musste zudem mit einer hohen Schadenbelastung fertig werden.
Die Sonderauftragten Marinus Pannevis und Paul Versteeg suchen nun Gesellschaften, die alle Verträge und damit alle Risiken sowie die entsprechenden Schadenreserven übernehmen. Das Angebot wird in den Führungsetagen deutscher Gesellschaften vorsichtig betrachtet. „Es gibt große Zweifel, ob die Reserven ausreichend sind“, sagte der Vorstand einer mittelgroßen deutschen Gesellschaft. Auch sei das deutsche Geschäft mit einer Schaden- und Kostenquote von 140 Prozent der Beitragseinnahmen „tief defizitär“. Der deutsche Markt als Ganzes erwartet für 2010 eine Quote von 105 Prozent. Interesse haben deutsche Gesellschaften aber wohl daran, Adressenbestände und Vertragsdetails der Kunden zu kaufen – ohne bestehende Verträge und Risiken übernehmen zu müssen
IIC teilte den deutschen Kunden mit, dass alle Verträge in Kraft bleiben und Beiträge weiter abgebucht werden. Allerdings ist das Unternehmen nicht sicher, ob es im Schadenfall zahlen kann. Bei Haftpflichtansprüchen von Dritten nach einem Unfall sichere der Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe die Zahlung zu, so IIC. Dass der Fonds eine Selbstbeteiligung des Versicherern von 2500 Euro fordert, erwähnt das Unternehmen allerdings nicht. Bei Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug, einschließlich Diebstahl, sei „ungewiss, ob IIC Kaskoschäden in vollem Umfang erstatten kann“. Nach Ansicht von Lilo Blunck, Vorsitzende des Bunds der Versicherten, haben Kunden das Recht, die Verträge fristlos zu kündigen und den Beitrag zurückbuchen zu lassen. „Das Bürgerliche Gesetzbuch lässt eine fristlose Kündigung zu, wenn die finanzielle Lage eines Versicherers sich wesentlich verschlechtert hat“, erklärte Blunck.
Quelle: Financial Times Deutschland
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