Versicherer entsagen Tricks beim Vertrieb

Selbstverpflichtung soll „Exzesse“ stoppen

Herbert Fromme , Köln

Mit einem Verhaltenskodex zum Vertrieb von Versicherungspolicen will die deutsche Assekuranz gesetzliche Maßnahmen der Bundesregierung verhindern. Das Papier, das der FTD vorliegt, wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erarbeitet und wird derzeit in den Unternehmen beraten. Der Verband will die Initiative mit den Namen der Gesellschaften, die den Kodex unterschreiben, in wenigen Wochen auf seiner Website veröffentlichen. „Ziel ist es, Exzesse im Vertrieb zu vermeiden“, sagte eine GDV-Sprecherin. Vor allem sollten mit der Selbstverpflichtung Abwerbungen „von einem Versicherer zum anderen, die zulasten des Kunden gehen“ verhindert werden.

Angst vor der Politik Die Versicherer wissen: Wenn sie das Problem nicht schnell in den Griff bekommen, erledigt das die Politik für sie. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) ist offen für Ansätze, den Vertrieb gegen Provision gesetzlich einzuschränken. Auch die EU-Kommission arbeitet an neuen Regeln. In mehreren kleineren EU-Staaten ist die Vermittlung gegen Provision verboten. „Der Kodex ist ein klares Zeichen an die Politik und die Versicherungsnehmer, dass die Branche das Thema proaktiv angeht“, informiert der GDV seine Mitglieder.

In der Assekuranz herrscht scharfer Wettbewerb in einem gesättigten Markt. Die Auto- und Gebäudeversicherungen stagnieren ebenso wie die normale Lebensversicherung. Auch in der privaten Krankenversicherung ist das Neugeschäft mühsam.

Lukrative Provisionen In dieser Lage versuchen manche Versicherer, mit hohen Anreizen Vermittler dazu zu bringen, Kunden bei der Konkurrenz abzuwerben. Oft zulasten des Kunden, der dann mehrfach die Abschlusskosten zahlen muss, vor allem die Provisionen. In der Krankenversicherung kassieren große Vertriebe derzeit zwischen zehn und 14 Monatsbeiträge Provision, in der Lebensversicherung sieben Prozent der Beiträge, die ein Kunde während der Vertragslaufzeit zahlt.

Allerdings fehlen klare Aussagen im Kodex. Er mahnt eine „bedarfsgerechte Beratung des Kunden“ an. Bei Abwerbungen sei „das Kundeninteresse zu beachten“, schreibt der GDV. Der Versicherte solle über mögliche Nachteile vor allem bei Lebens- und Krankenversicherungen aufgeklärt werden. Außerdem soll es „klare und verständliche Versicherungsprodukte“ geben. Zudem sollen die Angaben über künftige Gesamtleistungen vor allem in der Lebens- und Rentenversicherung „auf standardisierten und fairen Verfahren“ beruhen.

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit