BGH-Urteil zum Geldtransporteur zuungunsten des Handels //Versicherungsbescheinigungen Dritter wertlos
Herbert Fromme , Köln
Erleichterung bei der Mannheimer Versicherung und einer Reihe von Gesellschaften des Londoner Marktes: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem ersten Urteil zum pleitegegangenen Geldtransporteur Heros gegen den Einzelhandel und für die Assekuranz entschieden.
Die Versicherer müssen die Opfer der betrügerischen Heros-Machenschaften nicht entschädigen. Die Assekuranz hatte dies mit dem Argument verweigert, die Veruntreuung sei nicht von der Heros-Police gedeckt. Außerdem sei die Police von vornherein ungültig gewesen, weil Heros arglistig getäuscht habe.
Heros hatte jedem Kunden eine von den Versicherern ausgestellte Bescheinigung vorgelegt, nach der eine Deckung besteht und diese auch bei Untreue und Unterschlagung gilt. Für Kunden sei schwer nachzuvollziehen, warum genau das nicht gelte, wenn es wie hier zur Untreue komme, hieß es beim Handelsverband Deutschland (HDE) in Berlin, der die Einzelhändler vertritt.
Für die Wirtschaft ist nun aber klar: Auf Versicherungsbescheinigungen Dritter kann sie sich nicht verlassen. Im Notfall muss das Unternehmen, das Dienstleister beauftragt, selbst eine Police abschließen. „Das haben einige Heros-Auftraggeber auch getan“, sagte Anwalt Theo Langheid, der Versicherer vertritt. „Die hatten kein Problem.“
Heros hatte seit Anfang der 90er-Jahre ein Schneeballsystem betrieben. Die Wagen brachten Kundengelder zu Niederlassungen der Bundesbank, wo sie auf Heros-Konten eingezahlt wurden. Mit der Weiterleitung ließ sich der Dienstleister Zeit. Geld wurde zweckentfremdet, entstehende Löcher schloss das Management des Unternehmens mit Mitteln anderer Kunden. Als die Machenschaften aufflogen und Heros im Jahr 2006 pleiteging, betrug der Schaden für Einzelhändler mehr als 300 Mio. Euro.
Der BGH suchte sich für seine erste Entscheidung aus den insgesamt 22 anhängigen Heros-Verfahren eines mit relativ kleiner Summe aus. Dabei ging es um den ersten Ablehnungsgrund der Versicherer – dass die Police für diese Schäden nicht gelte. Verhandelt wurde die Forderung der Karstadt Feinkost über 870 000 Euro. Karstadt verlor.
„Es ist richtig, dass Heros eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen hatte“, sagte Anwalt Langheid. „Aber in der Police stand ausdrücklich, dass es sich um körperlichen Zugriff auf Gegenstände handelt, also Münzen, Scheine und andere Wertgegenstände.“ Deshalb seien Manipulationen auf den Konten eindeutig nicht gedeckt. „Das hätte nur eine Vertrauensschadenversicherung geleistet.“ Allerdings nicht von Heros, denn die hätten die Versicherer mit dem Argument „arglistige Täuschung“ auch angefochten.
Der Heros-Fall hat sich nachhaltig auf den deutschen Handel ausgewirkt: „Seither gibt es nur eins für unsere Mitglieder“, sagte ein HDE-Mann. „Der Dienstleister holt das Geld ab, bringt es zur Bundesbankfiliale und zahlt es sofort auf das Konto des Einzelhändlers ein.“
Quelle: Financial Times Deutschland
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