UBS kann nur wenig Geld von Versicherern erwarten

Vertrauensschaden greift nicht // Managerhaftpflicht möglich

Herbert Fromme , Köln

Die Schweizer Großbank UBS kann kaum auf nennenswerte Zahlungen der Versicherer nach dem Milliardenverlust rechnen, den ihr Londoner Angestellter Kweku Adoboli angerichtet hat. Die Bank hat bislang keine Angaben zur Versicherung gemacht.

Die UBS hat wie alle Banken eine Vertrauensschadenversicherung. Sie zahlt bei Betrug durch Angestellte und ist in den USA in vielen Bundesstaaten als „Bankers Blanket Bond“ sogar Pflicht. Allerdings greifen diese Policen nur, wenn sich ein Mitarbeiter persönlich bereichert hat. Das wird im konkreten Fall – wie schon 2008 beim Fall Jérôme Kerviel und der Société Générale – schwer nachzuweisen sein.

Seit dem Kollaps der Barings-Bank durch Verluste von 1,4 Mrd. Dollar (1 Mrd. Euro), die der Trader Nick Leeson im Jahr 1995 verursacht hatte, bietet Lloyd’s-Syndikate auch eine Versicherung gegen Verluste durch unberechtigte Handelstätigkeiten von Mitarbeitern, die Lücken in der Vertrauensschadenversicherung schließt. Allerdings sind die Policen gegen nicht legitimiertes Spekulieren teuer, die Kapazität ist auf wenige Hundert Millionen Dollar beschränkt, und die Versicherer benötigen sehr viele Einzelheiten über die Risiken der Institute. Deshalb sind diese Policen bei großen Banken nicht weit verbreitet.

Wahrscheinlich dagegen ist, dass Aktionäre oder die Bank selbst Ansprüche gegen Vorgesetzte des Händlers Adoboli anmelden werden. Dann könnte die Managerhaftpflichtdeckung oder Directors and Officers (D&O) greifen. Sie greift, wenn den Managern ein Organisationsverschulden nachgewiesen werden kann – sie etwa keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen eingebaut oder das falsche Personal eingestellt haben. Der Nachweis ist nicht einfach. Die Versicherer zahlen im ersten Schritt die Abwehrkosten auf Seiten der betroffenen Manager. Auch hier gilt, dass die Gesamtkapazität begrenzt ist. Im Markt gelten 300 bis 400 Mio. Dollar schon als schwer zu bekommende Versicherungssumme. Am Ende der juristischen Scharmützel steht in der Regel ein Vergleich.

Quelle: Financial Times Deutschland

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