Das Oberlandesgericht Hamm hat die Position von Kfz-Versicherern gegenüber Autowerkstätten gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil dürfen die Werkstätten bei Kaskoschäden nicht mit Gutscheinen für Folgeaufträge werben. Da das zu Lasten des Versicherers gehen kann, sehen die Richter hierin unlauteren Wettbewerb.
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