bAV: Weniger Probleme beim Jobwechsel

Eine Woche später als ursprünglich vorgesehen hat die Bundesregierung am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie verabschiedet. Passiert das Papier das Parlament, gelten ab 2018 neue Regeln für bAV-Anwartschaften beim Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der EU. So sollen arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften bereits nach dreijährigem Bestehen unverfallbar sein, bisher beträgt die Mindestdauer fünf Jahre. Die meisten Änderungen gelten auch für innerdeutsche Jobwechsel.

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