Im Streit mit dem Stromversorger Steag will die Allianz Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen einlegen. Es geht um einen Kesselschaden im Steinkohlekraftwerk in Duisburg-Walsum. Im Zentrum steht die Frage, ob bei einer Allgefahrendeckung zuerst die Schadenursache geklärt werden muss, bevor der Versicherer reguliert. Im Interview mit dem Versicherungsmonitor berichtet Andreas Shell, Global Head of Claims Shorttail bei der Allianz, warum der Versicherer den Richterspruch nicht akzeptiert, warum das Gericht aus Sicht der AGCS nicht sorgfältig gearbeitet hat und was Schlamperei des Kesselherstellers damit zu tun hat.
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