Schiedsspruch beeinträchtigt Hebammenhaftpflicht nicht

Die Befürchtungen der freiberuflichen Hebammen, dass Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Konsequenzen für ihren Berufshaftpflichtschutz haben, sind unbegründet. Selbst wenn sie gegen die künftig in der GKV geltenden Ausschlusskriterien verstoßen, bleiben sie gegen Haftpflichtrisiken versichert. Das hat der für den Gruppenvertrag in der Hebammenhaftpflichtversicherung zuständige Versicherungsmakler Ecclesia bestätigt. Neben den Ausschlusskriterien greift in der GKV künftig auch ein neues System für die Erstattung der seit Jahren steigenden Haftpflichtprämien durch die Krankenkassen.

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