Das Bundessozialgericht hat es den gesetzlichen Krankenkassen untersagt, für ihre Versicherten Auslandsreisekrankenversicherungen bei einem privaten Anbieter abzuschließen. Damit ist eine mehrjährige Auseinandersetzung zwischen bundesweit tätigen Kassen und dem Bundesversicherungsamt wahrscheinlich beendet. Die betroffenen Kassen suchen jetzt nach alternativen Angeboten für ihre Mitglieder. Kassen, die nur auf Landesebene tätig sind, schließen weiterhin private Policen ab, weil die Landesaufsichten nichts dagegen unternehmen.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo