Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie IDD vorgelegt – und überrascht mit einer Festschreibung des Provisionsabgabeverbots. Experten hatten fest mit einem Wegfall der Vorschrift gerechnet. Der GDV begrüßt, dass Vermittler Provisionen auch künftig nicht an Kunden weitergeben dürfen. Das Verbot soll allerdings nicht für Honorarberater gelten. Vermitteln Honorarberater einen Brutto-Vertrag, muss der Versicherer die enthaltene Vergütung stattdessen an den Kunden weiterreichen. Hans-Georg Jenssen vom VDVM warnt vor einer Benachteiligung von Maklern.
1 Antwort »
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo
Money meets wohl doch nicht.