Whistleblower-Stelle – Nicht nur eine BaFin-Pflicht

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Seit gut einem halben Jahr können sogenannte Whistleblower mutmaßliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften bei der BaFin melden. Das Spektrum der meldefähigen Pflichtverletzungen betrifft dabei sämtliche nationalen sowie internationalen Bestimmungen, deren Beachtung die BaFin zu überwachen hat. Zu Beginn des Jahres 2017 ist nun zusätzlich ein elektronisches Meldesystem eingerichtet worden, das ein Höchstmaß an Anonymität der Hinweisgeber gewährleistet. Damit fällt die entscheidende Hemmschwelle für Meldungen. Die Versicherer selbst sind seit Sommer vergangenen Jahres gesetzlich dazu verpflichtet, vergleichbare Stellen für die anonyme Meldung potenziellen oder tatsächlichen Fehlverhaltens einzurichten. Spätestens jetzt sollten sie überlegen, ihren Mitarbeitern und auch Partnerunternehmen ein ähnliches elektronisches Meldesystem anzubieten.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit