Konfliktpotenzial bei der reinen Beitragszusage

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mit einigen wesentlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf verabschiedet. Die als sicher geltende Zustimmung des Bundesrats wird in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 7. Juli 2017 erfolgen. Einem Inkrafttreten des BRSG zum 1. Januar 2018 steht damit nichts mehr im Weg. In der Praxis kommen auf die Beteiligten aber noch einige Herausforderungen zu. Die Parteien müssen trotz gewisser Unsicherheiten rechtssichere Modelle entwickeln.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit