Herbert Frommes Kolumne Im Februar tritt die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb in Kraft, der Insurance Distribution Directive (IDD). Sie wird vielfältige Auswirkungen auf die Gesellschaften und ihre Vertriebe haben. Das von vielen Verbraucherschützern verlangte Provisionsverbot kommt nicht. Aber indirekt könnte die IDD dafür sorgen, dass es effektiv doch eine Beschränkung auf 25 Promille in der Lebensversicherung gibt – die der Gesetzgeber ja schon mit dem Lebensversicherungsreformgesetz angestoßen hatte.
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