Legal Eye – Die Rechtskolumne Wer sich mit zehn Prozent oder mehr an einem Versicherungsunternehmen beteiligen möchte, unterliegt der Inhaberkontrolle durch die BaFin. Die Finanzaufsicht prüft, ob der potentielle Käufer die gesetzlichen Anforderungen für den Erwerb erfüllt. Diese Anforderungen sind im Gesetz allerdings nur diffus formuliert. Letztlich dürfte die Prüfung der BaFin auf eine allgemeine Zuverlässigkeitskontrolle hinauslaufen. Für weitere Anforderungen besteht weder Raum noch Notwendigkeit.
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