Legal Eye – Die Rechtskolumne Nach dem sogenannten Transparenzgebot ist der Verwender Allgemeiner Versicherungsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und überschaubar darzustellen. Dass dies nicht immer gelingt, belegt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Anforderungen an die Transparenz von Klauseln sukzessive verschärft werden. Mit schweren Folgen: Denn die Intransparenz einer Klausel führt zu ihrer Unwirksamkeit und oftmals ganz erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo