Datenbasierte Tarife im Angebot deutscher Versicherer werfen rechtliche Fragen auf, warnte der Jurist Christoph Brömmelmeyer auf der Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten. Seiner Ansicht nach ist es möglich, dass das Vitality-Programm der Generali mit dem Verbot versicherungsfremder Geschäfte kollidiert. Bei Telematik-Tarifen stelle sich die Frage, ob die gesammelten Informationen als personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung einzustufen sind. Der Versicherungsmathematiker Michael Ortmann erläuterte, warum der Trend hin zur Verwendung von immer mehr Risikomerkmalen notwendig ist.
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