Legal Eye – Die Rechtskolumne Die richtige Verteilung nicht ausreichender Versicherungssummen in D&O-Schadenfällen ist ein schwieriges Unterfangen, das auch Risiken in sich birgt. Sie können verringert werden, indem die Verteilungsproblematik in den Versicherungsbedingungen geregelt wird. Das haben viele D&O-Versicherer aber noch nicht getan. Eine solche Regelung ist auch deshalb sinnvoll, weil die gesetzlichen Vorschriften des Paragrafen 109 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht alle Fallgestaltungen erfasst, die bei D&O-Versicherungen eintreten können. Aber auch im Anwendungsbereich des Paragrafen 109 VVG sind Klauseln zur Verteilungsproblematik sinnvoll, weil noch weitere Punkte geregelt werden können, zum Beispiel das Verhältnis von Abwehr- zu Freistellungskosten.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo