Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber das Insolvenzanfechtungsrecht geändert. Insolvenzverwalter können seitdem Zahlungen an Lieferanten später pleite gegangener Unternehmen nur noch über einen Zeitraum von vier statt wie bislang von zehn Jahren zurückfordern. Das Risiko habe sich aber nicht grundsätzlich verändert, sagten Experten auf dem Industrieversicherungs-Symposium des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft. Die Nachfrage nach speziellen Insolvenzanfechtungspolicen bleibt deshalb hoch, die Preise sind nicht gesunken.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo