Mögliche Deckungslücke in der D&O-Versicherung

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Am 20. Juli 2018 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil verkündet, das für einigen Wirbel in der Versicherungslandschaft gesorgt hat: Der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung umfasst laut Urteil nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer, falls dieser insolvenzrechtswidrige Zahlungen geleistet hat. Denn – so die Begründung des Senats – der Haftungsanspruch nach dem GmbH-Gesetz sei mit einem in der D&O-Versicherung versicherten Anspruch auf Schadensersatz nicht vergleichbar. Auch wenn diese Rechtsauffassung zu Deckungslücken der D&O-Versicherung führe, müsse die Versicherung nicht leisten.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit