Der gerichtliche Vorstoß des Start-ups Gonetto gegen die BaFin ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag des Online-Maklers abgelehnt. Gonetto wollte sich dagegen wehren, dass die Aufsicht Versicherern, die über Gonetto verkaufen, mit Sanktionen gedroht hatte. Streitpunkt ist, dass Gonetto seine Provisionen mit den Kunden teilt. Das ist durch das Provisionsabgabeverbot untersagt, es gibt jedoch Ausnahmeregelungen – auf die beruft sich der Makler. Gonetto-Chef Dieter Lendle moniert, dass sich die BaFin in das Geschäft von Vermittlern einmischt, für die sie als Aufsicht nicht zuständig ist. Er wird wahrscheinlich weiter gegen die BaFin vorgehen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo