In der gerichtlichen Auseinandersetzung über das Angebot von Zusatzversicherungen geht die AOK Rheinland/Hamburg in die Revision beim Bundessozialgericht. Der Vorstandsvorsitzende Günter Wältermann sieht gute Chancen, dass es den gesetzlichen Krankenkassen letztlich erlaubt bleibt, ihren Versicherten entsprechende Angebote zu machen. Da die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg auch Kunden mit einer Vorerkrankung offenstehen, sind sie seiner Meinung nach keine wirkliche Konkurrenz zu den Angeboten der privaten Krankenversicherer. Schließlich sei deren Geschäft durch den Vorstoß der Krankenkassen nicht eingebrochen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo