Kfz-Händler als Bagatellvermittler?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Bisher mussten Autohändler, die Kfz-Versicherungen verkaufen wollten, dafür meist eine Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung bei der Industrie- und Handelskammer beantragen, um Policen als Versicherungsvermittler vertreiben zu dürfen. Nach Umsetzung der Vertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht meinen einige Experten, dass nun geringere Anforderungen gelten, weil die Kfz-Händler scheinbar aus dem Anwendungsbereich des Erlaubniserfordernisses herausfallen und damit gänzlich von der IDD ausgenommen wären. Eine nähere Prüfung zeigt aber: Dem ist nicht so.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit