Das Finanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung und der Restschuldversicherung erstellt. Die Provisionen sollen – entsprechend dem Vorschlag von Versicherungsaufsichtschef Frank Grund – auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme beschränkt werden. Wenn der Vermittler nachweisbare Qualitätsmerkmale erfüllt, kann der Versicherer das auf 4 Prozent erhöhen. Dazu gehören Stornoquoten, Beschwerdequoten und die Qualität der Beratung. Das kann die BaFin prüfen. Bei der Restschuldversicherung soll die Provision auf 2,5 Prozent der Kreditsumme begrenzt werden. Wir beschreiben die Kernpunkte und die ersten Reaktionen und dokumentieren den Entwurf im Wortlaut.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo