Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit den Datenschutzhinweisen müssen Versicherer Verbraucher auch über ihre Rechte zum Schutz ihrer Daten unterrichten. Versicherungskunden können Auskunft über gespeicherte Daten fordern oder der werblichen Nutzung ihrer Daten widersprechen. Neu ist das Recht auf Vergessenwerden: Die Datenschutzgrundverordnung regelt ausdrücklich den Anspruch auf das Löschen der Daten. Vor allem im Internet soll so sichergestellt werden, dass veröffentlichte Daten von allen Verantwortlichen gelöscht werden, einschließlich Links, Kopien oder Replikationen. Angesichts der Zunahme von digital verfügbaren Anwendungen stellt das Versicherer vor Herausforderungen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo