Deutschlands größter Finanzvertrieb DVAG nimmt seit vier Jahren einen „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“ seiner Wirtschaftsprüfer hin. Die KPMG-Prüfer monieren, dass die Gesellschaft nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder im Geschäftsbericht nennt. Offenbar scheut die Familie Pohl, die 60 Prozent an dem Unternehmen hält, die sonst immer stark betonte Transparenz, wenn es um die Einkommen der Vorstände geht. Wirtschaftsprüfer halten solche Verstöße für „bedeutend und wesentlich“.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo