Allianz-Erfolg vor dem EuGH

Die Allianz hat in dem langjährigen Rechtsstreit um die Entschädigung von Frauen, die durch mangelhafte Brustimplantate geschädigt wurden, einen Teilerfolg erzielt. Der Europäische Gerichtshof (hier das Gerichtsgebäude in Luxemburg) hat am Donnerstag entschieden, dass die Beschränkung der Haftung auf Schäden in Frankreich mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Allianz-Vorgängerorganisation AGF war Produkthaftpflichtversicherer des Herstellers PIP.

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