Die Versicherungsaufsicht hat ihre Mindestanforderungen zur eigenen Risikobeurteilung und Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorgelegt. Pensionsfonds und Pensionskassen können sich bis Ende September dazu äußern, dann endet die Konsultation. Mit den Rundschreiben konkretisiert die BaFin die Vorgaben des 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der EbAV II-Richtlinie.
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