Das Bundesjustizministerium hat seinen Plan für die Neuordnung der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht die Schaffung eines Branchenfonds mit Pflichtmitgliedschaft für Anbieter vor, die bisherige Haftungsobergrenze von 110 Mio. Euro soll wegfallen. Damit reagiert die Regierung auf die Pleite von Thomas Cook 2019, bei der die Grenze deutlich überschritten wurde. Der Versichererverband GDV begrüßt den Plan, sieht aber noch Änderungsbedarf.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo