Das Bundesfinanzministerium hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 den Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent abgesenkt. Die entsprechende Verordnung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit dürfen Lebensversicherer dann keine Zinsgarantien von mehr als 0,25 Prozent für das Neugeschäft geben. Die meisten Gesellschaften verwenden ohnehin schon niedrigere Rechnungszinsen oder arbeiten im Neugeschäft gar nicht mehr mit Zinsgarantien. Der GDV äußert Verständnis, mahnt aber gleichzeitig die Abschaffung des Beitragserhalts bei der Riester-Rente an. Sonst werde so die De-Facto-Beerdigung der Riester-Rente eingeleitet.
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