Legal Eye – Die Rechtskolumne Aktuelle Cyberangriffe mit Ransomware zeigen das gegenwärtige Bedrohungspotenzial für Unternehmen durch Cyberrisiken. Nicht selten zahlen sie Lösegeld an die Täter, das ihnen gegebenenfalls vom Cyberversicherer erstattet wird. Diese Zahlungen sind dann im konkreten Fall ultima ratio und können eine Maßnahme zur Schadensminderung darstellen. Insgesamt betrachtet fördern sie aber das kriminelle Geschäftsmodell der Täter. Angesichts der derzeit verstärkt gezahlten Lösegelder ist nicht auszuschließen, dass sich die regulatorischen Rahmenbedingungen zur Versicherbarkeit von Lösegeldzahlungen in den nächsten Monaten ändern könnten.
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